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   OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18   

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https://dejure.org/2018,45796
OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18 (https://dejure.org/2018,45796)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3 Ws 312/18 (https://dejure.org/2018,45796)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3 Ws 312/18 (https://dejure.org/2018,45796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Auswahl; Sachverständiger; Exploration; Verweigerung; Aktenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15

    Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18
    Der Senat teilt insbesondere nicht die vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ws 502/15, juris) vertretene Ansicht, die Aufklärungspflicht gebiete es "in der Regel" der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen.

    Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten ein ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ws 502/15, BeckRS 2015, 19589).".

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18
    Schließlich rügt er, die Strafvollstreckungskammer Arnsberg verbaue sich durch ihre "unüberwindbare Befangenheit" auch die Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09) zur Sicherungsverwahrung.
  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18
    Denn es ist nicht erforderlich, bei jeder Überprüfung zwingend ein Sachverständigengutachten einzuholen, vielmehr hängt dies von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, wobei immer eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2015, 2 BvR 2049/13; 2 BvR 2445/14, juris, Rdnr. 28 f m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18
    Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 125, 126).
  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Daher hätte es dem Kläger oblegen, in der Beschwerdebegründung näher darzulegen, warum dies auch der Anordnung einer Begutachtung nach Aktenlage durch das LSG entgegenstehen könnte (vgl zu einer ähnlichen Konstellation OLG Hamm Beschluss vom 21.8.2018 - 3 Ws 312/18 - juris RdNr 19) und warum hieraus eine Schweigepflicht des Sachverständigen bezüglich der im Rahmen des Aktenstudiums gewonnenen Erkenntnisse resultieren könnte (vgl zum Nichtbestehen einer Schweigepflicht des vom Gericht bestellten Sachverständigen nach Untersuchung BGH Urteil vom 28.10.1992 - 3 StR 367/92 - BGHSt 38, 369 - juris RdNr 14; BGH Urteil vom 14.11.1963 - III ZR 19/63 - BGHZ 40, 288, 296) .
  • OLG Hamm, 27.07.2023 - 3 Ws 236/23

    Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Fortdauer; Begutachtungspflicht; repetitive

    4) Da die Auswahl des Sachverständigen dem Gericht obliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 Ws 312/18 -, juris, Rdnr. 14) sieht der Senat in der Nichtberücksichtigung der vom Beschwerdeführer benannten Sachverständigen schließlich auch weder eine Verletzung des Grundsatzes auf ein faires Verfahren noch eine willkürliche Verfahrensgestaltung.
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